FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Wer kann am Studium Generale teilnehmen?
Eine Teilnahme am Studium Generale ist nur möglich, wenn zuvor eine verbindliche Kursanmeldung erfolgte.
Darüber hinaus ist das Studium Generale offen für alle Interessenten, ohne dass zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Es richtet sich in erster Linie an Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal. Studierende anderer Hochschulen (z.B. der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Mitarbeiter der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie externe Interessierte sind ebenso willkommen.
2. Wie hoch liegen die Teilnahmegebühren?
Die einzelnen Teilnahmegebühren für den jeweiligen Kurs sind – gestaffelt nach den u.g. Statusgruppen – der Kursankündigung zu entnehmen. Es wurden Staffeltarife für die folgenden Statusgruppen festgelegt:
- Studierende (gern auch anderer Hochschulen)
- Mitarbeiter der Hochschule Magdeburg-Stendal
- externe Interessenten.
3. Was gilt es bei der Einschreibung zu beachten?
Sollten Sie einen Kurs belegen wollen, schreiben Sie sich bitte frühestmöglich ein, da Kurse mit einer zu geringen Zahl von eingeschriebenen Interessenten abgesagt werden. Damit ein Kurs stattfindet, muss eine Woche vor Kursbeginn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht sein.
Studierende und Mitarbeiter der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg können sich mit Ihrem zentralen Hochschul-Account anmelden. Studierende anderer Hochschulen sowie externe InteressentenInnen registrieren sich bitte mit ihrer aktuellen E-Mail-Adresse.
4. Was passiert wenn ich nicht teilnehmen kann oder ein Kurs bereits ausgebucht ist?
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt verbindlich.
Sie können Ihre Anmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn problemlos durch die Kursbetreuung löschen lassen. Hierzu genügt ein Anruf oder eine Email.
Eine spätere Abmeldung ist nur noch schriftlich möglich. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Ausnahmen hiervon bilden krankheitsbedingtes Fehlen (Nachweis durch Krankenschein) sowie Fälle höherer Gewalt.
Falls ein Kurs, an dem Sie gerne teilnehmen möchten, bereits voll belegt sein sollte, können Sie der Kursbetreuung Ihr Interesse bekunden. Dort werden Nachrückerlisten geführt, mit deren Hilfe man Sie gegebenenfalls über frei werdende Plätze informiert.
5. Werden Teilnahmebescheinigungen vergeben?
Für alle Kurse werden in der Regel Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Falls möglich erhalten Sie diese bei Kursende. Ansonsten können diese bei der Kursbetreuung nach Kursende, spätestens zum Beginn des Folgesemesters, abgeholt werden.
Die Bescheinigungen geben Umfang und Inhalte der Lehrveranstaltung an. In einigen Kursen (v.a. im Bereich Sprachen) ist – auf Wunsch und nach Rücksprache mit dem Dozenten – das Ablegen von Prüfungen möglich. In solchen Fällen können auch Teilnahmebescheinigungen mit Noten und/oder Credits vergeben werden. Grundsätzlich ist für die Vergabe von Bescheinigungen die Anwesenheitsliste (und nicht die Anmeldeliste) maßgeblich, wobei Sie an mindestens drei Viertel aller Termine teilgenommen haben sollten.
6. Wie erfahre ich von Terminänderungen, Ausfall etc.? Wie kann ich mit dem Dozenten in Kontakt treten? Wo finde ich ggf. Skripte und Präsentationen des Kurses?
Mit Ihrer Einschreibung liegt der Kursbetreuung Ihre Emailadresse vor. An diese Adresse werden alle für Sie relevanten Informationen versandt. Es ist daher empfehlenswert, den Posteingang der hinterlegten Adresse regelmäßig zu prüfen oder ggf. eine Weiterleitung auf eine häufig genutzte Adresse zu veranlassen. Aktuelle Änderungen werden zudem auf der Kursseite im Internet und im LSF eingetragen, so dass Sie sich darüber sowohl zu Hause am Computer als auch über die Monitore auf dem Campus informieren können.
Die Kontaktaufnahme mit dem Dozenten erfolgt ausschließlich über die Kursbetreuung.
Je nach Veranstaltung werden Ihnen die entsprechenden Skripte im Vorfeld bzw. nach Kursende durch die Kursbetreuung per Email zugesandt.
7. Werden die Kurse evaluiert?
Ja. Zum Ende des Kurses erhalten die Dozenten einen Umschlag mit den Evaluationsfragebögen. Die Teilnehmer füllen diese anonym aus, sammeln Sie ein und überbringen sie der Kursbetreuung.
8. Werden Kurse wiederholt?
Besonders stark nachgefragte Kurse werden, falls möglich, jährlich wiederholt. Im Zweifelsfall befragen Sie diesbezüglich die Kursbetreuung. Diese ist auch offen für Ihre Anregungen.
Ferner lohnt es sich, die Kurse am jeweils anderen Hochschulstandort durchzuschauen.
9. Wie lange dauert das Studium Generale Semester?
Die Dauer der einzelnen Kurse ist sehr verschieden. Die Veranstaltungen des Studiums Generale werden beinah über die gesamte Semesterlänge angeboten, wobei in den beiden ersten sowie den beiden letzten Wochen in der Regel keine Veranstaltungen stattfinden.
10. Können Arbeitnehmer für die Teilnahme am Studium Generale Bildungsurlaub beantragen?
Ja, das Studium Generale der Hochschule Magdeburg-Stendal ist als Bildungsmaßnahme gemäß Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannt.
An einer Bildungsfreistellung interessierte Arbeitnehmer wenden sich bitte im Vorfeld der Anmeldung direkt an die Kursbetreuung.
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